Steuerberatung Lenzburg
Für Privatpersonen
In verschiedenen Lebenssituationen fallen immer wieder verschiedene Steuerarten an. Damit Sie da den Überblick behalten können, sind wir für Sie da.
Wir helfen Ihnen durch eine umsichtige Steuerplanung, nachhaltige Steuereinsparungen zu erzielen.
Ausserdem vertreten wir im Veranlagungsverfahren Ihre Interessen gegenüber den Steuerbehörden. Wir prüfen und kontrollieren Ihre Steuerrechnungen und Steuerveranlagung.
Für Unternehmen
Bei Unternehmen können die steuerlichen Fragestellungen sehr unterschiedlich sein.
Steuerfragen bei Unternehmungen sind so vielfältig und zahlreich wie das Wirtschaftsleben selbst. Beinahe jede wirtschaftliche Transaktion kann steuerliche Folgen mit sich bringen. Weil wir die Rechtsprechung und die Steuerrechtspraxis kennen, können wir auch Ihr Unternehmen durch den Steuerdschungel führen.
Wir beraten Sie zu sämtlichen Steuerarten – sowohl zu direkten, wie auch indirekten Steuern. Zudem erhalten Sie Rechtssicherheit durch eine kritische Beurteilung Ihrer Steueranliegen.
Je nach Situation ist es wichtig, den Steuersachverhalt mit den Steuerbehörden im Rahmen einer Vereinbarung (Steuerruling) vor der Umsetzung schriftlich zu bestätigen. Auch dazu sind wir Ihnen gerne behilflich.
Steuererklärungen
Steuererklärungen ausfüllen und/oder kontrollieren
Wir bearbeiten für Sie die Steuererklärung und deklarieren alle Positionen korrekt.
Möchten Sie Ihre vorbereitete Steuererklärung von uns überprüfen lassen und vor der Einreichung beim Steueramt durch uns kontrollieren lassen? Auch das ist bei uns möglich. Unser Team mit erfahrenen Steuerfachleuten, bietet Ihnen einen professionellen Service.
Unsere Leistungen
- Ausfüllen von anspruchsvollen Steuererklärungen, mit Wertschriftenverzeichnis, Beteiligungen, Liegenschaften, Auslandvermögen, etc.
- Ausfüllen von unterjährigen Steuererklärungen bei Ein- oder Austritt aus der Steuerpflicht, Todesfall, etc.
- Ausfüllen bei neu-steuerpflichtigen in der Schweiz durch Zuzug aus dem Ausland, Grenzüberschreitende Steuerfragen, Auslandvermögen, Internationale Doppelbesteuerung
- Prüfung von Steuerrechnungen und Steuerveranlagungen
Steuerrecht & Steuervertreter
Steuereinsprache und Steuerverfahrensrecht
Im Bereich Steuerrecht unterstützen wir Sie effizient, zielführend und kompetent als Steuervertreter für anspruchsvolle Fragen im Rechtsmittelverfahren.
Ihre Steuerveranlagung (Einschätzungsentscheid) ist erst rechtskräftig, wenn die 30 tägige Einsprachefrist abgelaufen ist.
Sind Sie als steuerpflichtiger mit der Steuerveranlagung nicht einverstanden, so können Sie innert der Einsprachefrist von 30 Tagen eine Steuereinsprache beim Steueramt einreichen. Sind Sie auch mit dem Einspracheentscheid nicht einverstanden, so können Sie Ihren Fall bei der von der Veranlagungsbehörden unabhängigen Instanz, dem Steuerrekursgericht (Rekurskommission) einen Rekurs resp. Beschwerde beantragen. Wenn Sie auch mit dem Rekursentscheid nicht einverstanden sind, so bleibt Ihnen als letzte Instanz, der Gang ans Bundesgericht, respektive Bundesverwaltungsgericht, je nach Steuerart offen.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie vor allem in folgenden Steuerbereichen:
- Unterstützung im Steuerveranlagungsverfahren
- Steuereinsprachen und Steuerrekurse erstellen
- Unterstützung bei Nachsteuerverfahren und Steuerprüfung
- Beratung bei Strafsteuerverfahren
- Offenlegung von unversteuerten Einkommens- und Vermögenswerten
Umstrukturierungen
Steuerrechtliche Umstrukturierungen
Das „Umstrukturierungsrecht“ (Fusionsgesetz FUSG) behandelt besondere Unternehmenssituationen wie Ausgliederung, Spaltung, Rechtsform-Umwandlung, Fusion und Vermögensübertragung.
Eine Unternehmung ist dazu berechtigt, sich mit einer anderen Gesellschaft zu vereinigen (Fusion), sich aufzuteilen (Spaltung), sich eine neue Rechtsform zu geben (Umwandlung), Betriebsteile oder Anlagevermögen ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern (Ausgliederung) und Vermögen an Dritte zu übertragen (Vermögensübertragung).
Ob aus einer Transaktion Steuerfolgen entstehen, ist von verschiedenen Faktoren und insbesondere der Strukturierung einer Transaktion abhängig. Die beteiligten Parteien haben dasselbe Ziel: Eine steuerneutrale Umstrukturierung durchzuführen. Mögliche Steuerfolgen sollten immer auf alle involvierten Parteien hin geprüft werden. Sowohl auf Stufe der natürlichen Person (Inhaber oder Aktionär), als auch auf Stufe der juristischen Person (Gesellschaft).
Wir beraten Aktionäre und Unternehmen (Verwaltungsrat) umfassend zu allen Steuerfragen einer Umstrukturierung.
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